[opengeodb] Lizenzfrage
Martin Trautmann
traut at gmx.de
Mon Sep 18 16:08:49 CEST 2006
On 2006-09-18 16:04, Sven Anders wrote:
> Der BGH kommt im dem Telefonbuchurteil
> ( 06.05.99 (I ZR 199/96)) zu der Aussage: "Dagegen ist es in diesem
> Zusammenhang unerheblich, auf welche technische Art und Weise die Beklagten
> die übernommenen Teilnehmerdaten aus den Telefon- und Telefaxbüchern der
> Klägerin zu 1 kopiert haben."
Da habe ich wohl nur eine Vorgaengerinstanz in Erinnerung - ich dachte,
das Abtippen durch Inder (Chinesen) ist ok, aber falsch war, dass dann
nochmal zum Abgleich fehlende Eintraege von der CD uebernommen wurden (was
ich nicht unbedingt glauben wuerde, aber das wurde anscheinend nicht
angezweifelt).
Da muss ich mir das Urteil vielleicht nochmal ansehen.
Danke,
Martin